Tisch in der Lounge im Alphotel
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Stornobedingung

Stornierungen

Bei schriftlicher Stornierung werden laut unseren AGBs folgende Gebühren vom Gesamtbetrag berechnet:
3 Monate bis 1 Monat vor Anreise 40%, 1 Monat bis 1 Woche vor Anreise 70%, in der letzten Woche 90%.

Wir empfehlen den Abschluss einer Reisekostenrücktrittsversicherung.

Empfehlung einer Reiserücktritts oder Reiseabbruch Versicherung:
Nicht nur um eine persönliche Quarantäne Anordnung bzw . Covid-19 Erkrankung abzusichern, sondern auch für alle weiteren Stornierungsgründe empfehlen wir den Abschluß einer Reiserücktrittsversicherung.
Insbesondere das Reisen mit Kindern birgt eine bestimmte Ungewissheit. Um mehr Sicherheit zu erhalten überprüfen Sie bitte die genauen Versicherungsleistungen Ihrer ausgewählten Versicherung anhand Ihrer individuellen Ansprüche.

Die von uns empfohlene Hotelstornoversicherung der Allianz beinhaltet nun seit Juni 2021 auch das Risiko einer persönlichen Quarantäne Anordnung bzw. Covid-19 Erkrankung.

Reisen Sie in eine Region, für die das Auswärtige Amt eine Reisewarnung festsetzt bzw. ein Einreiseverbot gilt, sind die Versicherungen in der Regel außer Kraft gesetzt, Bei einem Reisehinweis ist die Versicherung weiter aufrecht.

Sollten Sie über eine ganzjährige Reiserücktrittsversicherung (z.B. über Ihre Kreditkarte) verfügen, prüfen Sie bitte ob diese Covid-19 Ereignisse inkludiert.
Außerdem ist zur Aktivierung der Versicherung u.U. eine Anzahlung über die entsprechende Kreditkarte zu leisten. In diesem Fall konkatieren Sie uns bitte, da wir derzeit prinzipell keine Anzahlungen verlangen.