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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen - Stand: September 2026

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche Beherbergungsverträge sowie für alle damit verbundenen Leistungen und Lieferungen des Alphotels („Hotel“).

1.2 Sie gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern, soweit für einzelne Bestimmungen keine abweichenden zwingenden gesetzlichen Regelungen gelten.

1.3 Individuelle Vereinbarungen zwischen dem Hotel und dem Vertragspartner haben Vorrang vor diesen AGB.

1.4 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn das Hotel ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.

2. Zustandekommen des Vertrages

2.1 Ein Beherbergungsvertrag kommt durch die Annahme einer Buchung durch das Hotel zustande. Die Annahme erfolgt insbesondere durch eine Buchungsbestätigung in Textform.

2.2 Die Übermittlung einer Anfrage stellt noch keinen verbindlichen Beherbergungsvertrag dar.

2.3 Maßgeblich für den Inhalt des Vertrages sind die Buchungsbestätigung und die darin angeführten Leistungen, Preise, Aufenthaltsdaten und besonderen Bedingungen.

2.4 Das Hotel ist berechtigt, Buchungen von einer Anzahlung, Vorauszahlung oder sonstigen angemessenen Sicherheitsleistung abhängig zu machen.

2.5 Wird eine vereinbarte Anzahlung oder Vorauszahlung nicht fristgerecht geleistet, ist das Hotel nach erfolgloser angemessener Fristsetzung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Buchung anderweitig zu vergeben. Soweit gesetzlich zulässig, bleiben Ansprüche des Hotels auf Ersatz des entstandenen Schadens unberührt.

3. Buchungen für mehrere Personen

3.1 Die buchende Person ist dafür verantwortlich, dass sämtliche mitreisenden Personen über die wesentlichen Buchungsbedingungen informiert sind.

3.2 Der Vertragspartner haftet für die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen aus der Buchung, soweit ihm diese rechtlich zuzurechnen sind.

3.3 Der Vertragspartner haftet insbesondere für schuldhaft verursachte Schäden, Verunreinigungen und sonstige zusätzliche Kosten, die durch ihn oder von ihm mitgebrachte Personen verursacht werden.

3.4 Eltern bzw. gesetzliche Vertreter haften für die von ihnen angemeldeten minderjährigen Gäste im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

4. Leistungen des Hotels

4.1 Das Hotel erbringt die in der Buchungsbestätigung vereinbarten Leistungen.

4.2 Der Umfang eines gebuchten Arrangements ergibt sich ausschließlich aus der jeweiligen Buchungsbestätigung bzw. der zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Angebotsbeschreibung.

4.3 Bei All-Inclusive-Angeboten und Pauschalen sind nur diejenigen Leistungen inkludiert, die ausdrücklich als Bestandteil des jeweiligen Angebots bezeichnet sind.

4.4 Nicht inkludierte Leistungen werden gesondert verrechnet.

4.5 Das Hotel ist berechtigt, einzelne Nebenleistungen aus sachlich gerechtfertigten betrieblichen, technischen, sicherheitsbezogenen oder witterungsbedingten Gründen vorübergehend einzuschränken, zu ändern oder durch eine gleichwertige Leistung zu ersetzen, soweit dadurch der Gesamtcharakter des gebuchten Angebots nicht wesentlich verändert wird.

4.6 Zwingende gesetzliche Rechte des Vertragspartners bleiben unberührt.

5. Preise und Preisänderungen

5.1 Es gelten die bei Vertragsabschluss vereinbarten Preise.

5.2 Die Preise verstehen sich inklusive der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben.

5.3 Gesetzlich vorgeschriebene Abgaben, insbesondere Nächtigungs- bzw. Aufenthaltsabgaben, werden zusätzlich verrechnet, sofern sie nicht ausdrücklich im Angebot enthalten sind.

5.4 Änderungen der Buchung nach Vertragsabschluss, insbesondere hinsichtlich Personenanzahl, Aufenthaltsdauer, Zimmerkategorie oder zusätzlich gebuchter Leistungen, können zu einer entsprechenden Änderung des Gesamtpreises führen.

5.5 Soweit gesetzlich zulässig, können sich Preise aufgrund nach Vertragsabschluss eintretender Änderungen gesetzlicher Abgaben oder sonstiger öffentlich-rechtlicher Belastungen entsprechend ändern.

6. Zahlungsbedingungen

6.1 Das Hotel ist berechtigt, eine angemessene Anzahlung oder vollständige Vorauszahlung zu verlangen. Die jeweiligen Zahlungsbedingungen werden dem Vertragspartner bei der Buchung mitgeteilt.

6.2 Vorauszahlungen sind innerhalb der in der Buchungsbestätigung angegebenen Frist zu leisten.

6.3 Sämtliche bei Abreise offenen Beträge sind spätestens bei Beendigung des Aufenthalts vollständig zu begleichen.

6.4 Das Hotel ist berechtigt, während des Aufenthalts eine angemessene Zwischenabrechnung oder Sicherheitsleistung zu verlangen, wenn sich die offenen Leistungen auf einen erheblichen Betrag erhöhen.

6.5 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen.

6.6 Darüber hinaus ist das Hotel berechtigt, die gesetzlich zulässigen Kosten der zweckentsprechenden Rechtsverfolgung geltend zu machen.

6.7 Bei Zahlungsverzug ist das Hotel nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen berechtigt, weitere Leistungen von einer sofortigen Zahlung oder Sicherheitsleistung abhängig zu machen.

7. Anreise

7.1 Die gebuchten Zimmer stehen am Anreisetag grundsätzlich ab 15:00 Uhr zur Verfügung.

7.2 Eine frühere Anreise kann nicht garantiert werden und erfolgt ausschließlich nach Verfügbarkeit.

7.3 Das Hotel kann bei Anreise die Vorlage eines gültigen Identitätsnachweises sowie die gesetzlich erforderlichen Meldedaten verlangen.

7.4 Das Hotel ist berechtigt, die Beherbergung einer Person abzulehnen, wenn gesetzliche Gründe entgegenstehen oder ein sachlich gerechtfertigter Grund vorliegt.

8. Abreise

8.1 Das Zimmer ist am Abreisetag bis spätestens 10:00 Uhr vollständig zu räumen.

8.2 Eine spätere Abreise ist nur nach vorheriger Zustimmung des Hotels zulässig.

8.3 Bei einer vereinbarten späteren Abreise kann eine zusätzliche Gebühr verrechnet werden.

8.4 Bei einer eigenmächtigen Überschreitung der Abreisezeit ist das Hotel berechtigt, eine angemessene Nutzungsentschädigung sowie tatsächlich entstandene weitere Kosten zu verlangen.

8.5 Das Hotel behält sich insbesondere bei erheblicher Überschreitung der Abreisezeit das Recht vor, das Zimmer nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen für die Weitervermietung freizumachen.

9. Stornierung durch den Vertragspartner

9.1 Der Vertragspartner kann die Buchung jederzeit stornieren. Für die Stornierung gelten vorrangig die in der Buchungsbestätigung ausdrücklich vereinbarten Stornobedingungen.

9.2 Sofern keine abweichenden Stornobedingungen vereinbart wurden, gelten folgende Stornogebühren:

  • bis 3 Monate vor Anreise: keine Stornogebühr;
  • ab 3 Monate bis 1 Monat vor Anreise: 40 % des vereinbarten Gesamtpreises;
  • ab 1 Monat bis 1 Woche vor Anreise: 70 % des vereinbarten Gesamtpreises;
  • innerhalb der letzten Woche vor Anreise sowie bei Nichtanreise: 90 % des vereinbarten Gesamtpreises.

9.3 Für einzelne Tarife, Angebote, Sonderaktionen, Gruppen, Veranstaltungen oder sonstige ausdrücklich als nicht bzw. eingeschränkt stornierbar gekennzeichnete Buchungen können abweichende Stornobedingungen gelten. Diese werden dem Vertragspartner vor Abschluss der Buchung mitgeteilt.

9.4 Für die Berechnung der Stornofrist ist der Zugang der Stornierung beim Hotel maßgeblich.

9.5 Dem Vertragspartner bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

9.6 Das Hotel ist verpflichtet, sich ersparte Aufwendungen sowie Einnahmen aus einer anderweitigen Vermietung des stornierten Zimmers nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen anrechnen zu lassen.

9.7 Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren tatsächlich entstandenen Schadens vorbehalten, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

10. Sondertarife, Aktionsangebote und nicht stornierbare Pauschalen

10.1 Für besonders preisgünstige Sondertarife, Aktionsangebote und Pauschalen kann das Hotel besondere Zahlungs-, Änderungs- und Stornobedingungen festlegen. Diese werden dem Vertragspartner vor Abschluss der Buchung ausdrücklich mitgeteilt und als „nicht stornierbar“, „nicht erstattbar“ oder entsprechend eindeutig gekennzeichnet.

10.2 Der für einen solchen Tarif gewährte Sonderpreis ist ausdrücklich an die Bedingung geknüpft, dass die Buchung nach erfolgtem Vertragsabschluss weder storniert noch kostenfrei geändert oder umgebucht werden kann.

10.3 Bei einem nicht stornierbaren bzw. nicht erstattbaren Tarif ist der vereinbarte Gesamtpreis unabhängig davon geschuldet, ob die gebuchten Leistungen tatsächlich oder nur teilweise in Anspruch genommen werden. Dies gilt insbesondere auch bei:

  • Stornierung der Buchung,
  • Nichtanreise (No-Show),
  • verspäteter Anreise,
  • vorzeitiger Abreise,
  • Verkürzung des Aufenthalts,
  • Nichtinanspruchnahme einzelner gebuchter Leistungen sowie
  • Änderung des Reisetermins.

10.4 Eine Umbuchung auf einen anderen Reisezeitraum ist bei diesen Tarifen grundsätzlich ausgeschlossen. Ebenso besteht kein Anspruch auf Übertragung der Buchung auf eine andere Person.

10.5 Eine Änderung oder Übertragung kann ausschließlich mit vorheriger ausdrücklicher Zustimmung des Hotels erfolgen. Eine solche Zustimmung stellt eine freiwillige Kulanzleistung dar und begründet keinen Anspruch auf eine entsprechende Behandlung zukünftiger Buchungen.

10.6 Das Hotel kann eine Kulanzlösung insbesondere von einer Neuberechnung des Aufenthalts zum zum Zeitpunkt der Änderung gültigen Preis, einer angemessenen Bearbeitungsgebühr sowie der Übernahme tatsächlich entstehender Mehrkosten abhängig machen.

10.7 Bereits geleistete Zahlungen werden bei einer Stornierung grundsätzlich nicht zurückerstattet, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

10.8 Das Hotel ist berechtigt, die aufgrund der besonderen Tarifbedingungen geschuldete Zahlung auch dann geltend zu machen, wenn der Vertragspartner die gebuchten Leistungen nicht in Anspruch nimmt.

10.9 Das Hotel ist verpflichtet, sich ersparte Aufwendungen sowie Einnahmen aus einer anderweitigen Verwertung der gebuchten Leistungen nach Maßgabe der zwingenden gesetzlichen Bestimmungen anrechnen zu lassen.

10.10 Zwingende gesetzliche Rücktritts-, Kündigungs- oder Auflösungsrechte des Vertragspartners bleiben unberührt.

11. Nichtanreise (No-Show)

11.1 Erscheint der Vertragspartner bzw. die gebuchte Person am vereinbarten Anreisetag nicht und wurde keine abweichende Ankunft vereinbart, gilt dies als Nichtanreise.

11.2 Bei einer Nichtanreise gelten die für die jeweilige Buchung vereinbarten Storno- bzw. Tarifbedingungen.

11.3 Bei nicht stornierbaren bzw. nicht erstattbaren Tarifen bleibt der vereinbarte Gesamtpreis nach Maßgabe der jeweiligen Buchungsbedingungen geschuldet.

11.4 Das Hotel ist berechtigt, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Maßgabe der jeweiligen Buchungsbedingungen anderweitig zu vergeben.

12. Verspätete Anreise

12.1 Eine verspätete Anreise berechtigt grundsätzlich nicht zu einer Reduktion des vereinbarten Zimmer- oder Arrangementpreises.

12.2 Der Vertragspartner wird gebeten, das Hotel über eine verspätete Anreise unverzüglich zu informieren.

12.3 Bei einer erheblich verspäteten Anreise ohne vorherige Mitteilung kann das Hotel das Zimmer nach Maßgabe der gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen anderweitig vergeben, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.

13. Vorzeitige Abreise

13.1 Eine vorzeitige Abreise nach Beginn des Aufenthalts führt grundsätzlich nicht zu einer Reduktion des vereinbarten Gesamtpreises, sofern die vorzeitige Abreise aus Gründen erfolgt, die der Vertragspartner zu vertreten hat.

13.2 Dies gilt insbesondere bei freiwilliger Verkürzung des Aufenthalts, Änderung der persönlichen Reiseplanung oder Nichtinanspruchnahme einzelner gebuchter Leistungen.

13.3 Ersparte Aufwendungen und Einnahmen aus einer anderweitigen Verwertung werden nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen berücksichtigt.

13.4 Gesetzliche Ansprüche des Vertragspartners bei einer vom Hotel zu vertretenden Leistungsstörung bleiben unberührt.

14. Außergewöhnliche Umstände und Anreisehindernisse

14.1 Ist die Anreise aufgrund unvorhersehbarer außergewöhnlicher Umstände objektiv und tatsächlich unmöglich, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

14.2 Eine bloße Erschwernis, erhöhte Reisedauer oder persönliche Unzumutbarkeit der Anreise begründet grundsätzlich keinen Anspruch auf kostenlose Stornierung, soweit gesetzlich nichts anderes vorgesehen ist.

14.3 Das Hotel empfiehlt insbesondere bei witterungsbedingten Risiken den Abschluss einer geeigneten Reiserücktritts- bzw. Reiseversicherung.

15. Rücktritt und vorzeitige Beendigung durch das Hotel

15.1 Das Hotel ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder einen bereits begonnenen Beherbergungsvertrag nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen vorzeitig zu beenden, wenn ein sachlich gerechtfertigter Grund vorliegt.

15.2 Ein sachlich gerechtfertigter Grund liegt insbesondere vor, wenn

a) eine vereinbarte Anzahlung oder Vorauszahlung trotz angemessener Fristsetzung nicht geleistet wurde;

b) der Vertragspartner bei Vertragsabschluss wesentliche Umstände unrichtig angegeben oder verschwiegen hat;

c) die tatsächliche Belegung oder Personenzahl erheblich von den Angaben bei der Buchung abweicht;

d) der Vertragspartner oder eine mitreisende Person das Hotelpersonal, andere Gäste oder sonstige Personen erheblich belästigt, bedroht oder gefährdet;

e) das Verhalten des Vertragspartners oder einer mitreisenden Person den ordnungsgemäßen Hotelbetrieb erheblich beeinträchtigt;

f) Zimmer, Einrichtungen oder sonstiges Eigentum des Hotels vorsätzlich oder grob fahrlässig beschädigt werden;

g) der Vertragspartner wesentliche Bestimmungen der Hausordnung trotz Aufforderung nicht einhält;

h) das Hotel aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Anordnungen oder sonstiger unvermeidbarer außergewöhnlicher Umstände nicht in der Lage ist, die vertraglich geschuldeten Leistungen zu erbringen.

15.3 Bei einer vom Vertragspartner zu vertretenden vorzeitigen Beendigung bleiben Zahlungs- und Schadenersatzansprüche des Hotels nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen bestehen.

15.4 Soweit eine vorzeitige Beendigung durch das Hotel aus einem vom Vertragspartner zu vertretenden Grund erfolgt, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung bereits bezahlter Beträge, soweit diese auf bereits erbrachte Leistungen oder vertraglich geschuldete Stornokosten entfallen.

16. Hausordnung und Verhalten

16.1 Der Vertragspartner und sämtliche mitreisenden Personen haben die Hausordnung sowie die Anweisungen des Hotelpersonals zu beachten.

16.2 Insbesondere sind andere Gäste und Mitarbeiter des Hotels respektvoll zu behandeln.

16.3 Untersagt sind insbesondere:

a) erhebliche Ruhestörungen;

b) aggressives, beleidigendes oder bedrohendes Verhalten;

c) mutwillige oder grob fahrlässige Beschädigung von Hotelinventar;

d) die Nutzung von Zimmern oder Hotelbereichen zu anderen als den vorgesehenen Zwecken;

e) die Überlassung eines Zimmers an nicht angemeldete Personen ohne Zustimmung des Hotels;

f) Handlungen, die gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen.

16.4 Das Hotel kann bei erheblichen oder wiederholten Verstößen gegen die Hausordnung geeignete Maßnahmen treffen, einschließlich einer Aufforderung zur Beendigung des störenden Verhaltens und – soweit gesetzlich zulässig – der vorzeitigen Beendigung des Aufenthalts.

16.5 Bei einer vorzeitigen Beendigung aus einem vom Gast zu vertretenden Grund bleiben die gesetzlichen Ansprüche des Hotels unberührt.

17. Schäden und außergewöhnliche Verschmutzungen

17.1 Der Vertragspartner haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die er oder von ihm mitgebrachte Personen schuldhaft verursachen.

17.2 Dies gilt insbesondere für Beschädigungen an Zimmern, Möbeln, technischen Einrichtungen, Textilien, Sanitäranlagen und sonstigem Hoteleigentum.

17.3 Der Vertragspartner haftet ebenfalls für außergewöhnliche Verschmutzungen, sofern diese schuldhaft verursacht wurden und über die gewöhnliche, durch die vertragsgemäße Nutzung entstehende Verschmutzung hinausgehen.

17.4 Das Hotel ist berechtigt, die tatsächlich entstandenen und nachweisbaren Kosten für Reinigung, Reparatur, Ersatzbeschaffung oder sonstige Schadensbeseitigung in Rechnung zu stellen.

17.5 Eine pauschale Schadensverrechnung erfolgt nur, soweit sie gesetzlich zulässig und angemessen ist.

17.6 Das Hotel ist berechtigt, bei begründetem Verdacht auf einen vom Gast verursachten Schaden eine angemessene Sicherheitsleistung zu verlangen bzw. offene Forderungen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen geltend zu machen.

18. Kinder und Aufsicht

18.1 Die Aufsichtspflicht für minderjährige Gäste obliegt grundsätzlich den Eltern bzw. den jeweils gesetzlich oder vertraglich aufsichtspflichtigen Personen.

18.2 Eltern bzw. aufsichtspflichtige Personen haben dafür Sorge zu tragen, dass Kinder die Hausordnung, Sicherheitsvorschriften und Benutzungsregeln der jeweiligen Einrichtungen beachten.

18.3 Besondere Einrichtungen für Kinder dürfen nur entsprechend ihrer jeweiligen Benutzungsregeln genutzt werden.

18.4 Das Hotel übernimmt keine allgemeine oder dauerhafte Beaufsichtigung von Kindern, sofern nicht ausdrücklich eine konkrete Betreuungsleistung vereinbart wurde.

18.5 Gesetzliche Verkehrssicherungs-, Sorgfalts- und Betreuungspflichten des Hotels bleiben unberührt.

19. Nutzung von Freizeit-, Sport- und Wellnesseinrichtungen

19.1 Freizeit-, Sport-, Wellness- und sonstige Einrichtungen dürfen nur entsprechend ihrer vorgesehenen Nutzung und der jeweiligen Sicherheits- und Benutzungsregeln verwendet werden.

19.2 Alters-, Größen-, Gewichts- oder sonstige Nutzungsvoraussetzungen sind einzuhalten.

19.3 Das Hotel ist berechtigt, einzelne Einrichtungen aus Sicherheits-, Wartungs-, Witterungs- oder betrieblichen Gründen vorübergehend zu schließen oder einzuschränken.

19.4 Ein Anspruch auf Ersatz besteht nur nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.

20. Haustiere

20.1 Das Mitbringen von Haustieren bedarf der vorherigen Zustimmung des Hotels.

20.2 Das Hotel kann die Aufnahme von Tieren von einer zusätzlichen Gebühr und bestimmten Bedingungen abhängig machen.

20.3 Tiere dürfen nur in den hierfür vorgesehenen Bereichen mitgeführt werden.

20.4 Der Tierhalter hat dafür Sorge zu tragen, dass von dem Tier keine Gefahr, Belästigung oder unzumutbare Beeinträchtigung für andere Gäste oder Mitarbeiter ausgeht.

20.5 Für durch ein Tier verursachte Schäden, Verschmutzungen oder zusätzliche Reinigungskosten haftet der Tierhalter nach den gesetzlichen Bestimmungen.

20.6 Bei erheblichen oder wiederholten Verstößen gegen diese Bestimmungen kann das Hotel verlangen, dass das Tier aus dem Hotel entfernt wird. Ist dies nicht möglich oder wird einer solchen Aufforderung nicht Folge geleistet, kann das Hotel den Vertrag nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen vorzeitig beenden.

21. Eingebrachte Sachen und Wertsachen

21.1 Für eingebrachte Sachen gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere §§ 970 ff. ABGB.

21.2 Für Kostbarkeiten, Geld und Wertpapiere gelten die besonderen gesetzlichen Bestimmungen.

21.3 Das Hotel empfiehlt, Wertgegenstände nach Möglichkeit im Hotelsafe aufzubewahren.

21.4 Eine Haftung des Hotels wird nicht durch einen bloßen Hinweis oder Aushang ausgeschlossen, soweit ein solcher Ausschluss gesetzlich unwirksam wäre.

21.5 Der Vertragspartner ist verpflichtet, einen Verlust oder eine Beschädigung unverzüglich dem Hotel zu melden.

22. Fahrzeuge und Parkplätze

22.1 Die Nutzung von Parkplätzen erfolgt nach Verfügbarkeit und nach den jeweils geltenden Parkregelungen des Hotels.

22.2 Durch die bloße Zurverfügungstellung eines Parkplatzes wird grundsätzlich keine Verwahrung des Fahrzeuges übernommen.

22.3 Fahrzeuge dürfen nur auf den dafür vorgesehenen Flächen abgestellt werden.

22.4 Das Hotel haftet für Schäden an Fahrzeugen und deren Inhalt ausschließlich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

22.5 Gegenstände von Wert sollten nicht im Fahrzeug zurückgelassen werden.

23. Fundsachen

23.1 Fundsachen werden nach den gesetzlichen Bestimmungen behandelt.

23.2 Das Hotel kann für Verpackung, Versand und sonstige notwendige Aufwendungen angemessene Kosten verrechnen.

23.3 Nicht abgeholte Fundsachen werden nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen behandelt.

24. Mängel und Mitwirkungspflichten des Gastes

24.1 Der Vertragspartner ist verpflichtet, erkennbare Mängel oder Beanstandungen während des Aufenthalts unverzüglich dem Hotel mitzuteilen.

24.2 Das Hotel wird sich bemühen, berechtigte Beanstandungen möglichst rasch zu prüfen und Abhilfe zu schaffen.

24.3 Der Vertragspartner hat im Rahmen des Zumutbaren dazu beizutragen, einen Schaden möglichst gering zu halten.

24.4 Unterlässt der Vertragspartner eine zumutbare Mitteilung eines Mangels und besteht dadurch keine Möglichkeit oder nur eine erschwerte Möglichkeit zur Abhilfe, können daraus nach den gesetzlichen Bestimmungen entsprechende Rechtsfolgen entstehen.

25. Haftung des Hotels

25.1 Das Hotel haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen.

25.2 Eine Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nicht in Fällen, in denen das Hotel aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften haftet.

25.3 Für sonstige Schäden haftet das Hotel nach den gesetzlichen Bestimmungen. Soweit gesetzlich zulässig, besteht keine Haftung für Schäden, die ausschließlich auf leicht fahrlässigem Verhalten beruhen und nicht aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten resultieren.

25.4 Für Schäden, die durch ein schuldhaftes Verhalten des Vertragspartners oder eines von ihm mitgebrachten Gastes verursacht werden, haftet der Vertragspartner nach den gesetzlichen Bestimmungen.

25.5 Die Haftung des Hotels für eingebrachte Sachen richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere den §§ 970 ff. ABGB.

26. Datenschutz

26.1 Das Hotel verarbeitet personenbezogene Daten nach den jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

26.2 Einzelheiten ergeben sich aus der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung des Hotels.

27. Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen

27.1 Soweit die gebuchte Leistung unter das Pauschalreisegesetz (PRG) fällt, gelten die zwingenden Bestimmungen des PRG.

27.2 Soweit gesetzlich erforderlich, erhält der Reisende die entsprechenden vorvertraglichen Informationen und Unterlagen.

27.3 Diese AGB schränken keine zwingenden gesetzlichen Rechte nach dem PRG ein.

28. Aufrechnung

28.1 Gegen Forderungen des Hotels ist eine Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

28.2 Gegenüber Verbrauchern gilt diese Bestimmung nur insoweit, als sie gesetzlich zulässig ist.

29. Zurückbehaltungsrechte

29.1 Soweit gesetzlich zulässig, können Zurückbehaltungsrechte des Vertragspartners nur hinsichtlich solcher Forderungen geltend gemacht werden, die aus demselben Vertragsverhältnis stammen.

29.2 Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

30. Erfüllungsort

30.1 Erfüllungsort für die vom Hotel zu erbringenden Leistungen ist der Standort des Hotels, soweit zwingende gesetzliche Bestimmungen nichts anderes vorsehen.

31. Rechtswahl

31.1 Es gilt österreichisches Recht.

31.2 Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts des Verbrauchers entzogen wird.

31.3 Das UN-Kaufrecht findet keine Anwendung, soweit es gesetzlich abbedungen werden kann.

32. Gerichtsstand

32.1 Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.

32.2 Für Unternehmer wird – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Hotels als Gerichtsstand vereinbart.

33. Verjährung und gesetzliche Fristen

33.1 Es gelten die gesetzlichen Verjährungs- und Ausschlussfristen.

33.2 Eine Verkürzung gesetzlicher Fristen wird gegenüber Verbrauchern nicht vereinbart.

34. Vorrang besonderer Buchungsbedingungen

34.1 Für einzelne Angebote, Tarife, Aktionen, Gruppenbuchungen, Veranstaltungen und sonstige Sondervereinbarungen können besondere Bedingungen gelten.

34.2 Diese besonderen Bedingungen gehen diesen AGB vor, sofern sie dem Vertragspartner vor oder spätestens bei Vertragsabschluss ausdrücklich mitgeteilt wurden.

34.3 Bei Buchungen über Reiseveranstalter, Reisebüros oder Online-Buchungsplattformen gelten ergänzend die dort wirksam vereinbarten Bedingungen.

35. Salvatorische Klausel

35.1 Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.

35.2 An die Stelle einer unwirksamen oder undurchsetzbaren Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

36. Schlussbestimmungen

36.1 Es gilt die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses wirksam vereinbarte Fassung dieser AGB.

36.2 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen keiner bestimmten Form, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.

36.3 Zwingende gesetzliche Rechte des Vertragspartners bleiben durch diese AGB unberührt.

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